FAQ Teilnehmende

Häufig gestellte Fragen

Für Teilnehmer:innen einer Nachtwanderung

  • Bis wann kann ich mich für eine Wanderung anmelden?

    Der:die Anbieter:in der jeweiligen Wanderung legt die Anmeldefrist selbst fest, womit die Anmeldefristen variieren. Sie finden die Information zu den Anmeldebedingungen unter dem jeweiligen Wanderbeschrieb auf wandernacht.ch.

  • Ich habe Fragen zu einer Wanderung. Bei wem kann ich mich melden?

    Bitte melden Sie sich direkt beim jeweiligen Anbieter bzw. bei der jeweiligen Anbieterin einer Wanderung. Die Kontaktdaten finden Sie im Wanderbeschrieb. Die Schweizer Wanderwege können keine Auskünfte zu den einzelnen Wanderungen geben.

  • Ich möchte kurzfristig an einer Wanderung teilnehmen oder mich wieder abmelden. An wen wende ich mich?

    Bitte melden Sie sich direkt beim jeweiligen Anbieter bzw. der jeweiligen Anbieterin einer Wanderung. Die Kontaktdaten finden Sie im Wanderbeschrieb auf wandernacht.ch. Die Schweizer Wanderwege können keine Auskünfte zu den einzelnen Angeboten geben und verwalten keine An-/Abmeldungen für einzelne Wanderungen.

  • Wie erfahre ich, ob eine Wanderung tatsächlich stattfindet oder nicht (z.B. aufgrund unsicherer Wetterlage)?

    Ob eine einzelne Wanderung stattfindet oder nicht, erfahren Sie am zuverlässigsten direkt beim jeweiligen Anbieter bzw. der jeweiligen Anbieterin einer Wanderung. Die Kontaktdaten finden Sie im Wanderbeschrieb auf wandernacht.ch. Die Anbieter:innen sind angehalten, die bereits angemeldeten Teilnehmenden und auch die Schweizer Wanderwege umgehend zu informieren, sollte eine Wanderung abgesagt werden müssen. Sofern der:die Anbieter:in die Schweizer Wanderwege über eine Absage informiert hat, wird die Wanderung auf wandernacht.ch als «abgesagt» gekennzeichnet. Sollte der Event als Ganzes abgesagt werden, wird dies auf der Einstiegsseite von wandernacht.ch kommuniziert. Die Schweizer Wanderwege können die einzelnen Anbieter:innen jedoch in diesem Fall nicht zur Absage der eigenen Wanderung zwingen.

  • Warum werden für manche Wanderungen Teilnahmegebühren fällig und für andere nicht?

    Die Anbieter:innen der einzelnen Wanderungen sind in der Ausgestaltung ihrer Angebote weitestgehend frei. Das heisst, sie entscheiden selbst darüber, ob und in welcher Höhe Teilnahmegebühren erhoben werden. Die Schweizer Wanderwege haben keinen direkten Einfluss auf diese Entscheidung.

  • Fühlen sich Wildtiere durch die nächtlichen Wanderungen nicht gestört?

    Es gibt gewisse Wildtiere, die sich in der Nacht durch Wandernde gestört fühlen können. Die Anbieter:innen sind angehalten, ihre Wanderung wann immer möglich abseits von Wildschutzzonen zu planen und auf die Bedürfnisse von Wildtieren Rücksicht zu nehmen. Die Anbieter:innen werden zudem dazu aufgefordert, dass die Wanderleiter:innen die Teilnehmenden für die Problematik sensibilisieren: Lärm sollte vermieden werden, Stirn- und Taschenlampen sollen nur spärlich und gezielt eingesetzt werden, Abfall ist korrekt zu entsorgen oder für die spätere Entsorgung mitzunehmen, der markierte Weg soll nicht verlassen werden, Verbots- und Hinweistafeln sind in jedem Fall Folge zu leisten.

  • Ich möchte selbst auch einmal eine Wanderung durchführen und als Anbieter:in an der Schweizer Wandernacht teilnehmen. Wie geht das?

    Für die Teilnahme als Anbieter:in einer Nachtwanderung gelten gewisse Voraussetzungen. Die Übersicht über den Anlass und die Bedingungen finden Sie hier. Eine Wanderung können Sie ab März im Online-Registrationsformular auf wandernacht.ch erfassen.

  • In der Nacht fahren z.T. keine öV. Wie soll ich zum Treffpunkt anreisen bzw. vom Endpunkt der Wanderung nachhause kommen?

    Die Ausgestaltung und die Organisation der einzelnen Nachtwanderungen liegt in der Verantwortung der einzelnen Anbieter:innen. Die Schweizer Wanderwege halten die Anbieter:innen dazu an, die Wanderung möglichst so zu planen, dass mit den öV an- und abgereist werden kann und die Teilnehmenden darüber zu informieren, wie sie zum Startpunkt der Wanderung gelangen bzw. welche Rückreisemöglichkeiten bestehen. Die Möglichkeiten können Sie direkt mit dem:der Anbieter:in der jeweiligen Nachtwanderung klären. Die Kontaktdaten finden Sie im Wanderbeschrieb auf wandernacht.ch.

  • Wie finde ich heraus, ob die Wanderung für mein Niveau geeignet ist?

    Im jeweiligen Wanderbeschrieb auf der Website wandernacht.ch finden Sie folgende Hinweise auf den Schwierigkeitsgrad einer Wanderung: «Körperliche Anforderung» (tief, mittel, hoch) sowie die Dauer. Die Anbieter:innen haben zudem die Möglichkeit, die Nachtwanderung als «für Familien geeignet» zu kennzeichnen. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an den:die Anbieter:in der jeweiligen Wanderung. Die Kontaktdaten finden Sie im Wanderbeschrieb auf wandernacht.ch. Die Schweizer Wanderwege können keine Auskünfte zu den einzelnen Wanderungen geben.

  • Was für ein Licht soll ich auf einer Nachtwanderung mitbringen (Stirnlampe, Taschenlampe, keines)?

    Als Hauptlichtquelle auf der Nachtwanderung dient der Mond. Lassen Sie sich auf das Abenteuer ein und entdecken Sie vielleicht schon bekannte Landschaften in einem neuen Licht. Während die Augen weniger sehen, nehmen die anderen Sinne umso mehr wahr. Aus Sicherheitsgründen und falls der Mond sich hinter Wolken oder Berggipfeln verstecken sollte, empfiehlt sich aber auf jeden Fall, ein eigenes Licht mitzubringen. Mit einer Stirnlampe behalten Sie die Hände frei und können so Wanderstöcke einsetzen oder einen Stolperer auffangen. Welches Licht für die gewählte Wanderung am besten geeignet ist, verrät Ihnen der:die jeweilige Anbieter:in. Bitte beachten Sie: Wildtiere fühlen sich durch den Einsatz von künstlichen Lichtquellen eventuell gestört. Setzen Sie ihr Licht daher mit Bedacht ein und blenden Sie Tiere niemals absichtlich.

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